Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung
Die von der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfohlene Impfung mit dem Herpes Zoster- Totimpfstoff kann zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.
Ziel der Impfung ist das Vermeiden der Gürtelrose einschließlich der daraus entstehenden chronische Nervenschmerzen (Neuralgie).
Als Standardimpfung wird diese Leistung empfohlen für Personen ab einem Alter von 60 Jahren. Personen ab 50 Jahren mit erhöhter gesundheitliche Gefährdung haben auch Anspruch auf diese Impfung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse. Dazu gehören: Patienten mit rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlicher Darmerkrankung, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz oder Diabetes mellitus!!! Außerdem Patienten mit angeborener oder erworbener Immundefizenz.
Die Impfung erfolgt zweimalig im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten. Ein Anspruch besteht ausschließlich auf den modernen Impfstoff Shingrix@.